Treugut

Treugut
bewegliche und unbewegliche Sachen, Forderungen und sonstige Rechte, soweit übertragbar (z.B. Rechnungslegungsrechte, Kontrollrechte, Auskunftsrechte), die dem  Treuhänder im Rahmen einer  Treuhandschaft übertragen werden. Das T. ist vom Treuhänder gesondert (getrennt von seinem eigenen Gut) zu verwalten.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Treuunternehmen — Bei einem Treuunternehmen nach dem liechtensteinischen Gesetz über Treuunternehmen (TrUG) handelt es sich um ein auf Grund der Treusatzung von einem oder mehreren Treuhändern (als treuhänderischen Inhabern) unter eigenem Namen oder eigener Firma… …   Deutsch Wikipedia

  • Treuhand — Treu|hand 〈f.; ; unz.〉 1. 〈i. w. S.〉 Verwaltung fremden Eigentums im eigenen Namen, aber zum Nutzen des Eigentümers; Sy Treuhandschaft 2. 〈i. e. S.; in der BRD 1990 1994〉 staatl. Einrichtung, die für die Überführung der staatseigenen Betriebe der …   Universal-Lexikon

  • Treuhandschaft — I. Begriff:Rechtsverhältnis, bei dem eine natürliche oder juristische Person (⇡ Treugeber) einer zweiten Person (⇡ Treuhänder) ein Recht unter der Bedingung überträgt, von diesem Recht nicht zum eigenen Vorteil Gebrauch zu machen. T. sind der… …   Lexikon der Economics

  • uneigennützige Treuhandverhältnisse — Treuhandverhältnisse, die im Interesse des ⇡ Treugebers begründet sind, z.B. Verwaltungstreuhand, Inkassozession. Wird von Gläubigern des ⇡ Treuhänders in das Treugut vollstreckt, kann der Treugeber ⇡ Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO… …   Lexikon der Economics

  • eigennütziges Treuhandverhältnis — Treuhandverhältnis (⇡ Treuhandschaft), das im Interesse des Treunehmers begründet ist, bes. ⇡ Sicherungsübereignung und ⇡ Sicherungsabtretung. 1. Vollstreckt ein Gläubiger des Treugebers in das in dessen unmittelbarem Besitz befindliche Treugut,… …   Lexikon der Economics

  • Aussonderung — im ⇡ Insolvenzverfahren Trennung eines nicht zum Vermögen des ⇡ Gemeinschuldners gehörenden Gegenstandes von der ⇡ Insolvenzmasse (§§ 47, 48 InsO). Die Geltendmachung des Anspruchs erfolgt im Streitfalle vor dem ordentlichen Gericht. Fälle: 1.… …   Lexikon der Economics

  • Treuhänder — I. Allgemeines:1. Begriff: Natürliche oder juristische Person, der aufgrund von privatrechtlichen Verträgen oder gesetzlichen Bestimmungen Sachen oder Rechte mit der Maßgabe übertragen wurden, hierüber im Rahmen der ⇡ Treuhandschaft zu verfügen.… …   Lexikon der Economics

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